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Mehrwertsteuersenkung in Deutschland: So gelingt die Umstellung in Vertec

08.06.2020
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Das Konjunkturprogramm in Deutschland wird ausgeweitet: Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermässigte Satz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Der ermässigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel. Wie setzen Sie diese Änderungen in Vertec um? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie das einfach geht.

Anpassungen in Vertec zum 1. Juli 2020 abbilden

In allen Vertec-Versionen können die MwSt.-Sätze einfach angepasst werden. Trotzdem lohnt es sich, sich schon vor dem 1.Juli 2020 mit dem Thema auseinanderzusetzen.

In unserem begleitenden Artikel auf der Knowledge Base haben wir Ihnen alle Schritte im Detail zusammengestellt. Bei individuellen Anpassungen unterstützt Sie Ihr Vertec-Projektleiter gerne.

Diese Punkte sind bei der temporären Mehrwertsteuersenkung besonders zu beachten:

  1. Alle Leistungen, die als Zeiten vor dem 01.07.2020 liegen, müssen zu dem alten Mehrwertsteuersatz von 19% abgerechnet werden, alle Leistungen ab dem 01.07.2020 zu dem niedrigeren von 16%. Rechnen Sie am besten alle offenen Leistungen mit einer Rechnung per 30.06.2020 ab und stellen anschliessend die Mehrwertsteuersätze in Vertec um. Dies ist mit Abstand der einfachste und risikoärmste Weg, mit der Mehrwertsteuersenkung umzugehen.
  2. Auch bei Pauschalprojekten (z.B. mit Teil- oder Abschlagszahlungen) muss der Anteil, der bis 30.06.2020 geleistet wurde, mit 19% abgerechnet werden. Es lohnt sich also auch bei Pauschalprojekten, diese per 30.06.2020 abzurechnen und mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen. Prüfen Sie in diesem Zuge bitte unbedingt, ob Sie einen kundenindividuellen Rechnungsreport nutzen und ob dieser mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen umgehen kann, bzw. diese ausweist.
  3. Schwieriger wird es, wenn ein Pauschalprojekt mittels Vorschüssen zu Teilen oder auch vollständig "vorfinanziert" wurde. Läuft das Projekt über den 30.06.2020 hinaus, so wird wenigstens ein Teil mit 16% verrechnet und am Schluss verbleibt ein Guthaben des Kunden. Vertec ist optimal auf diesen Fall vorbereitet durch die "Ausgleichen"-Funktion auf den Vorschüssen – mehr dazu im Knowledge Base Artikel.

Fazit: Offene Fragen frühzeitig klären und Projekte und Leistungen Ende Juni abrechnen

Die temporäre Mehrwertsteuersenkung in Deutschland können Sie in Vertec ohne grossen Aufwand umsetzen. Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt Gedanken über Ihre Projekte und Mandate zu machen und zu entscheiden, wie Sie diese ab dem 1. Juli 2020 fakturieren möchten. Und: Denken Sie zum 31. Dezember 2020 daran, die entsprechenden Sätze in Ihrem Vertec auch wieder zu korrigieren. Gern unterstützen wir Sie natürlich auf Wunsch auch bei der Umsetzung.

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