So berechnen Sie nach einer Tarifänderung bereits erfasste Stundensätze neu
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Eine Änderung im hinterlegten Ansatz (siehe Artikel Das Tarifsystem) hat keinen Einfluss auf bereits erfasste Leistungen.
Sollen bereits erfasste Leistungen den neuen Ansatz übernehmen, muss die Funktion Stundensatz neu berechnen aufgerufen werden. Dies kann auf eine der folgenden Arten geschehen:
Aktionen > Stundensatz neu berechnen
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