MWST-Senkung in der Schweiz

10.10.2017
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MWST Änderung Schweiz 2018
Bald Vergangenheit – MWST-Satz in Höhe von 8%

Die MWST-Sätze ändern sich in der Schweiz – das erste Mal überhaupt nicht gegen oben, sondern gegen unten, wenn auch vermutlich nur temporär! Der Normalsatz, der auch für fast alle Dienstleistungen gilt, wird von 8% auf 7.7% gesenkt. Was heisst das für Sie als Vertec-Anwender?

Die Vertec-Software ist optimal auf Änderungen der MWST-Sätze vorbereitet. Auch wenn Sie noch eine ältere Version einsetzen, gibt es keinen Grund zu Hektik - in jeder Vertec-Version können die MWST-Sätze einfach geändert werden. Trotzdem lohnt es sich, sich schon vor dem Neujahr 2018 mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ihr Vertec-Betreuer hilft Ihnen bei speziellen Fragen natürlich gerne weiter.

Ich möchte hier noch einige Dinge hervorheben, über die wir nachgedacht haben, seit bekannt ist, dass die MWST-Sätze runtergehen.

  1. Alle Leistungen vor dem 01.01.2018 müssen zu dem alten Satz, 8%, abgerechnet werden, alle Leistungen ab 01.01.2018 zu dem tieferen. Für sämtliche Vertec-Kunden bedeutet das, dass Sie am besten das alte Jahr abrechnen mit einer Rechnung per 31.12.2017 und anschliessend die MWST-Sätze umstellen. Dies ist mit Abstand der einfachste und risikoärmste Weg, mit der MWST-Senkung umzugehen.
  2. Auch bei Pauschalprojekten (z.B. mit Teil- oder Abschlagszahlungen) muss der Anteil, der bis 31.12.2017 geleistet wurden, mit 8% abgerechnet werden – nicht zulässig ist es meiner Meinung nach, eine Schlussrechnung im 2018 zu stellen mit 7.7%, mit der auch Leistungen aus 2017 abgerechnet werden. Es lohnt sich also auch bei Pauschalprojekten, abzurechnen per 31.12.2017 und diesbezüglich mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen.
  3. Schwieriger wird die Bewertung, wenn ein Pauschalprojekt mittels Vorschüssen oder Akontozahlungen z.T. oder ganz "vorfinanziert" wurde. Geht das Projekt über Jahresende hinaus, so wird wenigstens ein Teil mit 7.7% verrechnet und am Schluss verbleibt ein Guthaben des Kunden. Vertec ist optimal auf diesen Fall vorbereitet durch die "Ausgeichen"-Funktion auf den Vorschüssen – mehr dazu im Knowledge Base Artikel.

Die MWST-Senkung in der Schweiz kann in Vertec ohne grossen Aufwand umgesetzt werden, als Vertec-Anwender sollten Sie jedoch bald anfangen, sich Gedanken über ihre Projekte und Mandate zu machen und wie Sie diese übers Jahresende 2017/2018 fakturieren können.

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