MWST-Senkung in der Schweiz
Die MWST-Sätze ändern sich in der Schweiz – das erste Mal überhaupt nicht gegen oben, sondern gegen unten, wenn auch vermutlich nur temporär! Der Normalsatz, der auch für fast alle Dienstleistungen gilt, wird von 8% auf 7.7% gesenkt. Was heisst das für Sie als Vertec-Anwender?
Die Vertec-Software ist optimal auf Änderungen der MWST-Sätze vorbereitet. Auch wenn Sie noch eine ältere Version einsetzen, gibt es keinen Grund zu Hektik - in jeder Vertec-Version können die MWST-Sätze einfach geändert werden. Trotzdem lohnt es sich, sich schon vor dem Neujahr 2018 mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ihr Vertec-Betreuer hilft Ihnen bei speziellen Fragen natürlich gerne weiter.
Ich möchte hier noch einige Dinge hervorheben, über die wir nachgedacht haben, seit bekannt ist, dass die MWST-Sätze runtergehen.
- Alle Leistungen vor dem 01.01.2018 müssen zu dem alten Satz, 8%, abgerechnet werden, alle Leistungen ab 01.01.2018 zu dem tieferen. Für sämtliche Vertec-Kunden bedeutet das, dass Sie am besten das alte Jahr abrechnen mit einer Rechnung per 31.12.2017 und anschliessend die MWST-Sätze umstellen. Dies ist mit Abstand der einfachste und risikoärmste Weg, mit der MWST-Senkung umzugehen.
- Auch bei Pauschalprojekten (z.B. mit Teil- oder Abschlagszahlungen) muss der Anteil, der bis 31.12.2017 geleistet wurden, mit 8% abgerechnet werden – nicht zulässig ist es meiner Meinung nach, eine Schlussrechnung im 2018 zu stellen mit 7.7%, mit der auch Leistungen aus 2017 abgerechnet werden. Es lohnt sich also auch bei Pauschalprojekten, abzurechnen per 31.12.2017 und diesbezüglich mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen.
- Schwieriger wird die Bewertung, wenn ein Pauschalprojekt mittels Vorschüssen oder Akontozahlungen z.T. oder ganz "vorfinanziert" wurde. Geht das Projekt über Jahresende hinaus, so wird wenigstens ein Teil mit 7.7% verrechnet und am Schluss verbleibt ein Guthaben des Kunden. Vertec ist optimal auf diesen Fall vorbereitet durch die "Ausgeichen"-Funktion auf den Vorschüssen – mehr dazu im Knowledge Base Artikel.
Die MWST-Senkung in der Schweiz kann in Vertec ohne grossen Aufwand umgesetzt werden, als Vertec-Anwender sollten Sie jedoch bald anfangen, sich Gedanken über ihre Projekte und Mandate zu machen und wie Sie diese übers Jahresende 2017/2018 fakturieren können.