Split-Rechnungen / Anteilsrechnungen richtig gemacht

28.08.2018
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Sie erbringen Leistungen auf einem Projekt oder Mandat (z. B. "Joint venture") und Ihre Auftraggeber wünschen die Rechnungsstellung nach einem Schlüssel aufgeteilt an mehrere Rechnungsempfänger. Klar geht das, aber aufgepasst, möglicherweise ist der erste Gedanke hier nicht der beste. Nehmen wir das folgende Beispiel: Die Partei A soll 60%, die Partei B 40% bezahlen. Ein erster Gedanke könnte ja sein, dass alle Leistungen ebenfalls entsprechend aufgeteilt und getrennt in Rechnung gestellt werden.

Damit kommt man aber in Teufels Küche: Es kommt zu Rundungsdifferenzen und die Mitarbeiter verstehen die eigenen Leistungen nicht mehr! In vielen Fällen würde das auch rein mathematisch nicht gehen. Ein zweiter Punkt ist die Bewertung der Leistung in der Nachkalkulation. Das Ganze soll nämlich auch noch funktionieren, wenn pauschal aufgeteilt abgerechnet wird. Dabei ist zentral, dass bei solchen Pauschalrechnungen die Leistungen korrekt bewertet werden.

Aus diesen Gründen wird die Rechnungsaufteilung an mehrere Rechnungsempfänger aufgrund der prozentualen Anteile in der Kanzleimanagementsoftware von Vertec wie folgt gemacht. Es werden auf dem Projekt die prozentualen Anteile der verschiedenen Rechnungsempfänger hinterlegt.

Die Gesamtrechnung wird mittels Script auf die verschiedenen Rechnungsempfänger prozentual aufgeteilt.

Auf dem Rechnungsreport wird dann der entsprechende Anteil aufgeführt, welcher Referenz auf die Leistungen der Gesamtrechnung nimmt.

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