Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz gesenkt. Erfahren Sie, wie Sie in Vertec richtig damit umgehen.
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Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel.
Für einen reibungslosen Übergang empfehlen wir folgendes Vorgehen:
aktiv
entfernen), wenn Sie nicht wollen, dass dieser noch zur Auswahl erscheint. Für den Betrieb ist dieser Schritt sonst nicht notwendig.Die Umstellung des Standard MwSt.-Typs bewirkt folgendes:
Stornieren
.Dieses Vorgehen empfehlen wir nicht. Wir empfehlen, in diesem Fall zwei separate Rechnungen zu erstellen. Möchten Sie trotzdem verschiedene MwSt.-Sätze auf der gleichen Rechnung verrechnen, müssen Sie folgendes tun:
Falls Sie das Modul Fremdkosten (Kreditoren und Auslagen) einsetzen und/oder mit der Einkaufs-MwSt. auf Auslagen und Spesen arbeiten, lesen Sie bitte den Artikel über die Einkaufs-MwSt. auf Auslagen und Spesen mit neuem Satz.
Als Beispiel dient ein Vorschuss von EUR 2.000 mit 19% MwSt., von dem eine Rechnung abgezogen wurde mit 19% MwSt. über EUR 1.000 und die Schlussrechnung dann wieder über EUR 1.000, jetzt aber mit 16% MwSt.
Diese 2. Rechnung erscheint in Vertec wie folgt:
Hier werden wie erwartet die EUR 1.000 mit 16% MwSt. verbucht, und der Bruttobetrag von EUR 1.160 wird aus dem Vorschuss ausgebucht mit 19%. Auch verbucht wird das richtig:
Nun bleibt das Problem, dass der Vorschuss nicht ausgeglichen ist. Es gibt da ein Restguthaben:
Das sind, wenn man die 19% MwSt. dazuzählt, genau die EUR 30 aus dem obigen Beispiel. Was geschieht nun mit den EUR 30 Guthaben des Kunden? Vertec kennt dafür die Ausgleichen Funktion: