Saldi übertragen
Die Handhabung von Überzeit- und Feriensaldi ist mit dem neuen System ab Version 5.4 viel flexibler möglich. Im vorherigen System konnten jeweils auf Jahresanfang die Überzeit- und Feriensaldi durch Eingabe eines Vortrags auf einer Jahreszeile gesetzt werden.
Im neuen System sind Überzeit- und Ferienvorträge Vorgabenwerte, die auf beliebige Zeitpunkte hin gesetzt werden können.
Die Berechnung der Saldi erfolgt ausgehend vom letzten Vortrag. Dabei werden die Guthaben für Ferien und Sollzeit für die Berechnung der Saldi ebenfalls vom letzten Vortrag her gerechnet.
Der Ferien-Stichtag, der pro Benutzergruppe festgelegt werden kann, bestimmt, ab welchem Datum sich der Ferienanspruch jeweils erneuert.
Saldi übertragen
Im Gegensatz zum bisherigen System müssen keine Saldi übertragen werden. Das bedeutet: Wenn man weder bei der Überzeit noch beim Feriensaldo eingreifen will (z.B. durch Auszahlung etc.), dann müssen die Saldi nicht übertragen werden, das System funktioniert jahresübergreifend.
Um Saldi zu übertragen, gehen Sie wie folgt vor:
Auf Bearbeiter oder Gruppe steht im Menü Eintrag der Punkt Saldi übertragen... zur Verfügung:

Damit können Vorgabezeilen für Überzeitvortrag und Ferienvortrag generiert werden. Das Datum kann fix sein oder jeweils aus Eintrittsdatum der Mitarbeiter abgeleitet:

Als Vortrag kann jeweils der effektive und von Vertec berechnete Saldo übertragen werden (Auswahl Saldo übertragen) oder durch Angabe eines absoluten Werts ein Saldo gesetzt werden (Auswahl Wert:). Wird dieser Vorgang auf einer Gruppe ausgeführt, wird der Saldo für alle Mitarbeiter gesetzt, die dieser Gruppe zugeordnet sind.
Stichtag
- Datum: Hier wählen Sie, per wann der Übertrag eingetragen werden soll. Wählen Sie einfach das entsprechende Datum aus. Voreingestellt ist jeweils der 01.01. des Jahres.
- Ferien-Stichtag: Hier wird der Übertrag per Ferienstichtag eingetragen (wie im Kapitel 2.2 auf Seite 13 beschrieben). Zusätzlich können Sie angeben, dass nur Ferienstichtage vor dem ausgewählten Datum berücksichtigt werden. Voreingestellt ist jeweils das heutige Datum.
| erstellt: | 08.12.2008 |
|---|---|
| geändert: | 07.05.2010 |
